Von: Dr. Reinhard Nacke, RA und FA für Steuerrecht, FPS Rechtsanwälte und Notare, Düs- seldorf; Ralf-Thomas Wittmann, RA, Grooterhorst & Partner Rechtsanwälte mbB, Düs- seldorf; Alexia Melanie Paschalidou, RAin, Antonis Paschalidis & Co. LLC, Nicosia, Zy- pern sowie Artemis Anastasiou, RAin, Antonis Paschalidis & Co. LLC, Nicosia, Zypern

  • Einleitung

    Zypern war bis 1960, dem Jahr seiner Unabhängigkeit, eine britische Kolonie. Bis zur Unabhängigkeit beruhte das Rechtssystem auf Zypern vollständig auf dem englischen Rechtssystem. Die Gesetzgebung erfolgte auf der Grundlage des Gewohnheitsrechts und von Billigkeitserwägungen.

    Das Rechtssystem, das seit der Errichtung der Republik Zypern in Kraft ist, hat den Einfluss des englischen Rechtssystems bewahrt. Die Gerichte der Republik Zypern wenden die folgenden Rechtsquellen an:

    • die Verfassung der Republik Zypern,
    • die Gesetze, die gemäß Art. 188 der Verfassung beibehalten wurden,
    • Gewohnheitsrecht und Billigkeitserwägungen,
    • die Gesetze, die das Repräsentantenhaus erlässt.

    Nach dem Beitritt der Republik Zypern zur Europäischen Union im Jahre 2004 wurde die Verfassung der Republik Zypern geändert, so dass das Gemeinschaftsrecht Vorrang hat 1 .

  • Grundlagen

    • Grundlagenentscheidung

      In seiner Grundlagenentscheidung „Odysseos Andreas v. A. Pieris Estates Ltd. and Another" 2 hob der Supreme Court 3 hervor, dass „das Rechtsinstrument der einstweiligen Verfügung historisch eine der wesentlichen Waffen der Grundsätze der Billigkeit war, um ein Verhalten zu unterbinden, das von einem den Grundsätzen der Billigkeit verpflichteten Gericht nicht zugelassen werden sollte". Einstweilige Verfügungen können in Zypern aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gründe erlassen werden. Ihr Ziel kann beispielsweise darin bestehen, Vermögen zu beschlagnahmen. Ferner kann die Verfügung dem Ziel dienen, Beweismittel zu bewahren, die Suche nach Informationen zu unterstützen oder ein gerichtliches Verfahren zu untersagen.

      Ferner ist zu unterscheiden zwischen Unterlassungsverfügungen und Leistungsverfügungen („prohibitory injunctions/mandatory injunctions") sowie einstweiligen Verfügungen und dauerhaften Verfügungen („perpetual injunctions/interlocutory injunctions").

      Art. 32 Abs. 1 des Courts of Justice Acts (Law 14/1960) bestimmt, dass jedes Gericht bei Ausübung seiner zivilprozessualen Rechtsprechung die rechtliche Befugnis hat, eine Verfügung zu erlassen (einstweilig, dauerhaft oder in Gestalt einer Leistungsverfügung) oder einen Vermögensverwalter zu bestellen in sämtlichen Fällen, in denen dies dem Gericht gerecht oder angemessen erscheint.

    • Zu den Voraussetzungen einstweiligen Rechtsschutzes im Einzelnen

      Der Supreme Court führte in dem Fall Odysseos Andreas v. A. Pieris Estates Ltd. and Another allerdingsaus, dass die Gerechtigkeit und Angemessenheit nicht die einzigen Gesichtspunkte sind, die das Gericht bei der Entscheidung über den Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung zu berücksichtigen hat. Vielmehr müssen die nachfolgenden weiteren Voraussetzungen gegeben sein:

      • Eine ernsthafte Rechtsfrage ist durch das Gericht zu entscheiden: Zu dieser Tatbestandsvoraussetzung erklärte der Supreme Court, dass hierunter – etwas freier übersetzt – die Darlegung eines mit überzeugenden Gründen vertretbaren Sachverhalts („The disclosure of an arguable case on the strength of the pleadings") zu verstehen ist.
      • Es ist wahrscheinlich, dass der Antragsteller einen Anspruch auf die begehrte Rechtsfolge hat: Hierzu führte der Supreme Court aus, dass der durch den Antragsteller dargelegte Sachverhalt hinreichend durch Beweismittel untermauert sein muss („Evidential strength of the case of the plaintiff"). Hinsichtlich des Beweismaßes liegen die Voraussetzungen nicht sehr hoch. Es genügt, dass eine Wahrscheinlichkeit für den antragstellerseits dargelegten Sachverhalt besteht. Unter dem Begriff der Wahrscheinlichkeit („probability") versteht der Supreme Court mehr als eine bloße Möglichkeit („more than a mere possibility"), aber weniger als eine überwiegende Wahrscheinlichkeit („balance of probabilities"), was nach ständiger Rechtsprechung Voraussetzung für die Entscheidungsfindung in einem Hauptsacheverfahren ist. Eine Wahrscheinlichkeit im gesetzlichen Sinne ist etwas anderes als eine mathematische Wahrscheinlichkeit. Eine Wahrscheinlichkeit im Sinne des Art. 32 (1) des Courts of Justice Law setzt voraus, dass der Antragsteller zur Überzeugung des Gerichts darlegt, dass die parallele Hauptsacheklage eine erkennbare Erfolgsaussicht hat.
      • Es ist schwierig oder unmöglich, zu einem späteren Zeitpunkt ohne den Erlass der begehrten einstweiligen Verfügung Gerechtigkeit zu schaffen:

       4 inner

      Diese dritte Tatbestandsvoraussetzung ist eng verknüpft mit der Frage, ob im Lichte der durch den Antragsteller dargelegten Tatsachen5 die Gewährung von Schadensersatz anstelle des begehrten einstweiligen Rechtsschutzes die Rechte des Antragstellers hinreichend wahren würde („adequacy of the remedy of damages").

      Das entscheidende Kriterium für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist der Umstand, dass zu einem späteren Zeitpunkt Gerechtigkeit nicht geschaffen werden könnte.

      Der Begriff der Gerechtigkeit („Justice") in diesem Kontext ist nicht im engeren Sinne als Ersatz materiellen Schadens zu verstehen sondern in einem weiteren Sinne als Wahrung der Rechtsstellung des Antragstellers6 .

      Wenn all die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, muss dessen ungeachtet das Gericht immer noch eine Entscheidung darüber treffen, ob es gerecht oder angemessen ist, die begehrte Verfügung zu erlassen7

  • Einstweilige Verfügungen ohne mündliche Verhandlung („ex parte")

    Gemäß Art. 9 des Kapitels 6 der Zivilprozessordnung8 („Civil Procedure Law") sind die Gerichte befugt, eine einstweilige Verfügung ohne Anhörung des Antragsgegners („ex parte") zu erlassen. Zu diesem Zweck muss das Gericht jedoch davon überzeugt sein, dass es außergewöhnliche und dringende Umstände gibt.

    Art. 9 Abs. 2 des Kapitels 6 des Civil Procedure Law bestimmt, dass der Antragsteller, der auf einer einstweiligen Verfügung ohne vorangehende mündliche Verhandlung besteht, eine Sicherheit zu erbringen hat, deren Höhe in das Ermessen des erkennenden Gerichts gestellt wird.

    Hat das Gericht eine einstweilige Verfügung erlassen, so beraumt es zugleich einen Termin zur mündlichen Verhandlung in wenigen Tagen an. Die Verfügung mitsamt Ladung ist dem Antragsgegner zuzustellen, der zur mündlichen Verhandlung erscheinen und einen Widerspruch gegen die Verfügung einlegen kann. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung entscheidet das Gericht sodann, ob die einstweilige Verfügung bis zur (rechtskräftigen) Entscheidung in der Hauptsache aufrechterhalten oder aufgehoben wird. Eine ohne vorangehende mündliche Verhandlung erlassene Verfügung darf nur so lange in Kraft bleiben, wie dies erforderlich ist.

    Wenn ein Antragsteller den Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne vorangehende mündliche Verhandlung beantragt, so ist es zwingend erforderlich, dass er dem erkennenden Gericht alle erheblichen Tatsachen und/oder Unterlagen, die für den Antrag maßgebend sind, vorlegt. Diese Pflicht betrifft nicht nur die dem Antragsteller positiv bekannten, sondern auch die Tatsachen, die der Antragsteller bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt kennen müsste . Falls der Antragsteller die erforderlichen Tatsachen/Unterlagen nicht vorträgt/vorlegt, so kann dies zur Ablehnung des Antrages führen.

  • Arten einstweiliger Verfügungen
    • Die „Mareva-Injunction"

      Bei einer sog. "Mareva-Injunction" (benannt nach der durch den englischen Court of Appeal im Jahre 1975 entschiedenen Rechtsstreit "Mareva Compania Naviera S. A. v. International Bulk Carriers S. A.10" ) handelt es sich um eine Beschlagnahmeverfügung, die eine Person davon abhalten soll, mit ihren Vermögensgegenständen zu handeln oder diese zu verwenden. Der Zweck einer "Mareva-Injunction" besteht darin sicherzustellen, dass das Urteil im Hauptsacheverfahren wirksam vollstreckt werden kann. Wie der zypriotische Supreme Court in der Entscheidung Pastella Marine Co. Ltd.11 v. National Iranian Tanker Co. Ltd. erkannte, hat das Gericht sein Ermessen, eine Mareva-Injunction zu erlassen, mit großer Umsicht auszuüben und stets besondere Sorgfalt walten zu lassen im Hinblick auf den gesetzlichen Zweck, die Vollstreckung des späteren Urteils zu sichern und Maßnahmen entgegenzuwirken, die die Effizienz des Gerichtsverfahrens untergraben.

      Einer der ersten Fälle, in denen der zypriotische Supreme Court das englische Case Law zur Mareva-Injunction auf das zypriotische Prozessrecht übertrug, war die Entscheidung Nemitsas Industries Ltd. v. S. & S. Maritime Lines Ltd. & others12 . In dieser Entscheidung gewährte der Supreme Court – durch die für das Seerecht zuständige Abteilung – eine Mareva-Injunction in der er den Antragsgegnern untersagte, bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren über deren Bankguthaben zu verfügen.

      In der Entscheidung Metro Shipping Travel Ltd. v. Global Cruises S. A.13 stellte der Supreme Court – durch seine Seerechtsabteilung – fest, dass es sich bei einer Mareva-Injunction um eine Verfügung handelt, durch die ein Antragsgegner, natürliche oder juristische Person, im Inland oder im Ausland ansässig für die Zeit bis zum Erlass des Urteils und dessen nachfolgender Vollstreckung, daran gehindert wird, Vermögensgegenstände bei Seite zu schaffen, die sich auf zypriotischem Staatsgebiet befinden.,

    • Die „Anton Piller"-Injunction

      Die sogenannte „Anton Piller"-Verfügung hat zum Ziel, Beweismittel zu sichern und deren Vernichtung vorzubeugen. Mittels einer „Anton Piller"-Verfügung wird der Antragsgegner verpflichtet, dem Antragsteller für bestimmte Zwecke Zutritt zu seinen Räumlichkeiten zu verschaffen.

      Ausgangspunkt hierbei ist die englische Entscheidung „Anton-Piller KG v. Manufacturing Processes Ltd.14 , die in einer Vielzahl zypriotischer Entscheidungen zitiert wird 15.

      In dieser „Anton-Piller"-Entscheidung bestimmte der englische Court of Appeal Folgendes:

      • Bei einer Beweiswürdigung anhand des ersten Anscheins muss die durch den Antragsteller im parallelen Hauptsacheverfahren angestrengte Klage sehr gute Erfolgs-aussichten haben („extremely strong prima facie case")
      • Ferner muss der tatsächliche oder mögliche Schaden für den Antragsteller sehr hoch sein.
      • Es muss ein eindeutiger Beweis dafür vorliegen, dass die Antragsgegner belastende Unterlagen oder Gegenstände in ihren Besitz haben.
      • Schließlich muss eine ernsthafte Möglichkeit bestehen, dass die Antragsgegner diese Materialien vernichten oder vernichten lassen, bevor der Anspruch klageweise durchgesetzt werden kann.

      „Anton-Piller"-Verfügungen sind natürlich für den Antragsgegner sehr einschneidend Die Gerichte sind daher bei dieser Art einstweiliger Verfügungen äußerst vorsichtig 16 . .

    • Die Chabra-Injunction

      Der zypriotische Supreme Court bestätigte in dem Fall Re Helington Commodities Ltd. & others 17, dass die zypriotischen Gerichte sogenannte „Chabra-Verfügungen" erlassen können 18 . Diese Verfügungen werden erlassen, wenn es berechtigten Grund zu der Annahme gibt, dass ein Dritter Vermögensgegenstände besitzt oder unter seiner Kontrolle hat, auf die der Schuldner (der eigentliche Antragsgegner) einen Anspruch hat 19

      Die Entscheidung geht zurück auf die Grundsätze, die in der englischen Rechtsprechung in den Fällen T.S.B. Private Bank International S. A. v. Chabra & Another 20 und Yukong Line Ltd. v. Rendsburg Investment Cooperation & others entwickelt worden sind.

    • Die „Norwich-Pharmical-Order"

      Die „Norwich-Pharmical-Order" dient der Suche von Informationen und hierbei insbesondere von Daten, die erforderlich sind, um einen Verletzer zu ermitteln und Ansprüche gegen ihn geltend machen zu können. Ferner dient diese Verfügung dem Auffinden von Beweismitteln, die in einem etwaigen Hauptsacheverfahren Verwendung finden könnten.

      Die zypriotischen Gerichte 21 folgen den Prinzipien, wie sie in der Entscheidung Norwich Pharmical Co. & others v. Commissioners & Customs Excise 22 durch das Haus of Lords aufgestellt wurden:

      In dieser Entscheidung hatte das Haus of Lords ausgeführt, dass eine Person, die ohne ihr Verschulden in die unerlaubten Handlungen eines Dritten involviert wurde und hierbei deren unerlaubtes Handeln erleichterte, zwar nicht persönlich haftet, jedoch verpflichtet sei, der durch diese unerlaubte Handlung geschädigten Person dadurch zu helfen, dass sie ihm vollständige Informationen erteilt und die Identität der Täter offenlegt.

      In dem Fall Avila Management Services Ltd. & others v. Frantisek Stepanek & others nahm der zypriotische Supreme Court Bezug auf die englische Entscheidung Mitzui & Co. Ltd. v. Nexen Petroleum UK Ltd. , in der die Voraussetzungen für den Erlass eines „Norwich Pharmical"-Orders zusammengefasst wurden. Voraussetzung für eine solche Verfügung ist nach Auffassung des Supreme Court, dass

      - durch einen Täter Unrecht begangen wurde oder jedenfalls überzeugende Gründe dafür sprechen, dass es begangen wurde und

      - ein Bedürfnis für den Erlass einer Verfügung besteht, um eine Klage gegen den Täter zu ermöglichen und
      - die Person, gegen die die Verfügung erlassen werden soll

      • in das Fehlverhalten des Täters in einer Art und Weise involviert gewesen ist, dass sie die Tat erleichterte und

      • imstande ist oder jedenfalls wahrscheinlich imstande ist, die Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich sind, um die Klage gegen den Täter zu ermöglichen.

    • Die Anti-Suit-Injunction

      Grundsätzlich vermeiden die zypriotischen Gerichte aus Gründen der völkerrechtlichen Rücksichtnahme den Erlass von Verfügungen, durch die einer Person untersagt wird, einen Rechtsstreit vor einem ausländischen Gericht zu führen oder fortzusetzen 25 . Die zypriotischen Gerichte fordern ferner, dass Anti-Suit-Injunctions nur sehr sparsam angewandt werden dürfen und hierbei der Antragsteller einen offensichtlich begründeten Sachverhalt darlegen muss26 .

      Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Europäische Gerichtshof in der Entscheidung Allianz SpA, formerly Reunione Adriatica di Sicurtà, Generali Assecurazioni Generali SpA v. ‚West Tankers Inc.27 festhielt, dass der Erlass einer Anordnung, durch die ein Gericht eines Mitgliedsstaates, einer Person die Einleitung oder Fortführung eines Verfahrens vor den Gerichten eines anderen Mitgliedsstaates mit der Begründung verbietet, dass ein solches Verfahren gegen eine Schiedsvereinbarung verstoße, mit der Verordnung Nr. 44/2001 (d. h. der EuGVVO) unvereinbar ist.

    • Einstweilige Verfügungen nach Maßgabe der EuGVVO und internationale Schiedsverfahren

      Einstweilige Verfügungen können nicht nur zur Unterstützung von Verfahren erlassen werden, die vor zypriotischen Gerichten anhängig sind, sondern auch flankierend zu Hauptsacheverfahren, die vor Gerichten von EU-Mitgliedsstaaten anhängig sind. Insbesondere bestimmt Artikel 31 EuGVVO, dass die im Recht eines Mitgliedsstaates vorgesehenen einstweiligen Maßnahmen einschließlich solcher, die auf eine Sicherung gesichert sind, bei den Gerichten dieses Staates auch dann beantragt werden können, wenn für die Entscheidung in der Hauptsache das Gericht eines anderen Mitgliedsstaates aufgrund dieser Verordnung zuständig ist.

      Schließlich bestimmt Artikel 9 des zypriotischen „International Commercial Arbitration Law (Law 101/1987) [dieses gründet auf das United Nation Commission of International Trade Law (UNICITRAL)] dass das Gericht auf Antrag einer Partei zu jedem Zeitpunkt vor oder während eines Schiedsverfahrens eine Verfügung erlassen kann.

  • Berufung

    Gemäß Order 35, Rule 2 der Civil Procede Rules kann eine Berufung gegen eine Verfügung welcher Art auch immer oder deren Ablehnung nur innerhalb einer Frist von 14 Tagen eingelegt werden, es sei denn, das Gericht erster Instanz verfügt bei Erlass der Verfügung oder zu einem späteren Zeitpunkt, dass die Frist verlängert wird. Dasselbe Recht hat auch das Berufungsgericht. Die vorgenannte Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem die Verfügung bindend wird (im Falle des Erlasses einer Verfügung) oder gerechnet von dem Zeitpunkt, zu dem der Erlass einer Verfügung abgelehnt wird. Das Berufungsgericht bestimmt sodann auch den Betrag der Sicherheitsleistung, der von dem Berufungsführer für die durch die Berufung ausge-lösten Kosten zu erbringen ist, wobei die Bemessung dieser Sicherheit im Ermessen des Beru-fungsgerichts liegt.

  • Zu den verschiedenen Gerichtsbarkeiten in Zypern

    In Zypern gibt es keine speziell für Handelssachen zuständigen Gerichte. Handelssachen fallen unter die allgemeine Zuständigkeit der Bezirksgerichte („District Courts"). Disctrict Courts sind zuständig für alle zivilrechtlichen Streitigkeiten mit Ausnahme von Angelegenheiten die unter die Zuständigkeit der sogenannten Liegenschaftsgerichte, der Arbeitsgerichte oder der Familiengerichte fallen.

  • VII. Literatur

    Es gibt im System des einstweiligen Rechtsschutzes in Zypern keine weitergehende Literatur. Ein Grund hierfür mag sein, dass, wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, die zypriotische Rechtsprechung sich weitestgehend anlehnt an das englische Case Law.

  • zur kurzen Einleitung in das Rechtssystem und die Gerichtsorganisation auf Zypern vgl. https://e-justice.europa.eu/content_judicial_systems_in_member_states-16-cy-de.do?member=1
  • (1982) 1 CLR 557
  • zum englischsprachigen Auftritt des Supreme in Zypern vgl.: http://www.supremecourt.gov.cy/judicial/sc.nsf/DMLLegSystem_en/DMLLegSystem_en?OpenDocument
  • (1982) CLR 557
  • Odysseos Andreas v. A. Pieris Estates Ltd. and Another (1982) 1 CLR 557
  • M & CH Mitsingas Trading Ltd. and others v. The Timberland Co. (1997) 1 AAD 1791M
  • Odysseos Andreas v. A. Pieris Estates Ltd. and Another (1982) 1 CLR 557
  • der englische Text des zu Kolonialzeiten erlassenen Gesetzes ist dem Internet unter  zu entnehmen
  • Akis allos Grigoris N. Grigoriou and others v. Christinas Stavrou Christoforou and others (1995) 1 AAD 248
  • Court of Appeal, June 23, 1975 [1980] 1 All ER 213
  • (1987) 1 CLR 583
  • (1976) 1 CLR 302, vgl. auch ABP Holdings Ltd. & others v. Andrea Kitalidi & others (Nr. 2) (1994) 1 AAD 694.
  • (1989) 1 CLR 182
  • (1976) CH 55; England and Wales Court of Appeal (civil decision) [1975] EWCA CIV 12.
  • Ein Beispiel hierfür ist die Entscheidung Christophoros Pelikanos & Others (1989) 1 CLR 467.
  • (2009) 1 AAD 926.
  • siehe auch: Stockman Interhold S. A. v. Arricano Trading Ltd. & others action Nr. 219/12, disctrict Court of Limassol, vom 08.05.2012.
  • Yukong Line Ltd. v. Rendsburg Investments Corporation & Others (2001) Lloyd's Rep. 113
  • (1992) 1 WLR 231
  • Penderhill Holdings Ltd. & others v. Ioanni Kloukina, Appeals no. 319/2011 und 320/2011 vom 13.01.2014; Maria Nikoleavna Maximova v. Novexco (Cyprus) Ltd., Action no. 8332/2012, Nikosia District Court vom 30.05.2014.
  • (1973) 2 All E. R. 943.
  • (2012) Appeals no. 54/2012, Entscheidung vom 27.06.2012
  • (2005) EWHC 625.
  • Eugenios Zinonos v. Elenis Zisaki (2009) 1 AAD 661.
  • Alexey Suprunov & other v. Natasa Agathokleous & other, action no. 870/2014, Paphos district court, Entscheidung vom 26.06.2014.
  • Fundstelle dieses Urteils